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Dr. med. Rita Grigorean
Sachverständige für Abstammungsgutachten
 
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Abstammungsgutachten - für Familiengerichte

Genetische Abstammungsgutachten

Ein Abstammungsgutachten kann die genaue Verwandtschaftsbeziehung zwischen zwei oder mehr Personen klären. Dies ist von Bedeutung nicht nur bei unklarer bzw. strittiger Vaterschaft, sondern auch zur Klärung der Ein- oder Zweieiigkeit von Zwillingen, bei Familienzusammenführungen, Einwanderungsbegehren, gelegentlich auch in Erbschaftsangelegenheiten. Verglichen werden vorhandene oder fehlende Übereinstimmungen in Merkmalen der Erbsubstanz, die für jeden Menschen charakteristisch sind und sich im Laufe des Lebens nicht verändern. ("Genetischer Fingerabdruck" ). Diese Merkmale sind von den Eltern ererbt und werden wiederum an die Kinder weiter vererbt.

Leistungsschwerpunkt des Instituts sind sogenannte "Defizienzfälle", bei denen ein oder beide Elternteile eines Kindes verstorben sind, oder die Klärung entfernterer Verwandtschaftsbeziehungen, für die Standarduntersuchungen nicht ausreichen und die Verwendung zusätzlicher Untersuchungssysteme und besonderer mathematischer Auswertungsverfahren erforderlich ist.

Die Gutachten werden unter Beachtung des Gendiagnostikgesetzes und der Richtlinie der Gendiagnostik-Kommission (GEKO) für die Anforderungen an die Durchführung genetischer Analysen zur Klärung der Abstammung und an die Qualifikation von ärztlichen und nichtärztlichen Sachverständigen gemäß § 23 Abs. 2 Nr. 4 und Nr. 2b GenDG erstattet. Die regelmäßige Teilnahme an zertifizierten Ringversuchen garantiert die Zuverlässigkeit der erstellten Gutachten. Unsere Qualifikation und unser Qualitätsmanagementsystem wurden durch die Kommission zur Feststellung der Qualifikation von Abstammungsgutachtern (KFQA) geprüft und durch die Verleihung des Fachtitels "Fachabstammungsgutachterin DGAB" bestätigt.



 
 
   Kooperationspartner: Gemeinschaftspraxis für Humangenetik in Homburg